In Bezug auf das Anonymisierungsnetzwerk Tor gab es gestern ein wichtiges (und für die Anhänger erfreuliches) gerichtliches Urteil.
Am Prozess beteiligt war unter anderem Theodor Reppe, der Netzgemeinde vor allem bekannt als Besitzer der deutschen Wikileaks-Domain und darüberhinaus Tor-Admin. Gegen Reppe fand gestern vor dem Amtsgericht Jena eine Strafverhandlung statt. Der Tatvorwurf lautete: Computerbetrug - Reppe soll unter Verwendung von falschen Angaben einen Internetzugang gebucht und hierdurch einen Schaden in Höhe von 38,55 EUR verursacht haben. Einziges Beweismittel: Eine IP-Adresse, die zu den Kundendaten von Reppe führt.
Reppe jedoch gab an, nicht der Täter zu sein, und nach einer gleich zu Beginn vom Verteidiger Norman Lenz verlesenen Stellungnahme und weiteren Erklärungen Reppes mussten auch Gericht und Staatsanwaltschaft einsehen, dass Reppe nicht der Täter ist. Zu dem Verdacht kam es aufgrund des von Reppe betriebenen Tor-Servers - dieser wurde von Unbekannten missbraucht, um die betreffende Straftat zu begehen. Nun stellte sich die Frage: Störerhaftung - ja oder nein? Zwischen Gericht und Verteidigung entbrannte die Frage, ob Reppe deswegen schuldig sei, weil er die Datenübertragung für die Betrugstat ermöglicht habe.
Die Vertreter des Gerichts zeigten sich dabei Diensten wie Tor gegenüber sehr skeptisch eingestellt. Sie offenbarten “konservativ-populäre Ansichten, wonach Projekte wie Tor gesellschaftlich mehr schadeten als nutzten”, berichtet Reppe. Es fielen Argumente wie das bekannte, dass, wer nichts zu verbergen habe, sich auch nicht fürchten müsse, und ähnliche Äußerungen gegen Anonymität. Selbst der Vorwurf “Mit ihrem Server ist auch die anonyme Verbreitung von Kinderpornographie möglich!”, wurde laut. “Mit solchen Parolen könne auch das Post- oder Briefgeheimnis aufgehoben werden,” konterte Reppes Anwalt - und sprach dabei wohl vielen Datenschützern aus der Seele.
Es gab jedoch ein Happy End für Reppe und das Tor-Projekt. Am Ende siegte die Unschuldsvermutung: Weil der Tor-Server Reppes nur der Anonymisierung und Verschlüsselung dient, nicht jedoch selbst Quelle von rechtswidrigen Aktivitäten war, musste das Gericht ihn freisprechen.