Modern Warfare 2 indiziert

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat die Spiele Call of Duty Modern Warfare 2 vorläufig indiziert. Die Indizierung macht in dieser Art und Weise jedoch einen etwas wahllosen Eindruck.

Man könnte denken, in der BPjM weiß man nicht mehr, was man tut. Erst wird eine vorläufige Indizierung für Modern Warfare 2 ausgesprochen, dann wird nur die US-Version von Modern Warfare 2 nur in der PC-Fassung indiziert.

Das vorläufige Verfahren wird immer dann angewandt, wenn ein Spiel schnell vom Markt genommen werden soll. Denn bis das eigentliche Indizierungsverfahren durchlaufen ist, könnten etliche Spiele über den Ladentisch gegangen sein. Warum jedoch nur die PC Versionen auf dem vorläufigen Index gelandet sind, ist ein Rätsel. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass im Indizierungsverfahren auch die unzensierten Konsolentitel auf dem Index landen werden.

Quelle: Chip.de

Größter Verkaufsrekord im Unterhaltungsgeschaft

Call of Duty 4 - Modern Warfare 2 hat sich angeblich innerhalb von 24 Stunden, 4.7 millionen mal verkauft (XBOX360, PS3 und PC). Die betonung liegt auf “verkauft” im gegensatz zu “ausgeliefert”.
Umgerechnet lautet der Betrag auf ca. $310.000.000 oder 208,501,350 EUR. Und das waren die Verkaufszahlen von Nord-Amerika und UK alleine.
Wie Korrekt diese Angabe ist ist fraglich aber verkauft hat sich diese Killersimulation (ja, ich möchte Politiker werden) gewaltig.
Jetzt entschuldigs mich; Ich muss ein paar Zivilisten umlegen, damit ich mich nachher darüber aufregen kann.

Das Modern Warfare 3 Video

So könnte oder sollte Call of Duty Modern Warfare 3 aussehen, haben sich die Macher des Videos gedacht und geben Infinity Ward einige Anregungen.

Im Gegensatz zu den bisherigen Titeln soll in Modern Warfare 3 das Augenmerk auf Realismus und lebensnahen Handlungen liegen. So muss man im neuen Teil viel auf neue Befehle warten und Jeeps putzen.

Und stellt euch mal vor, ihr seid mitten im Gefecht und auf einmal drückt die Blase. Also muss man auch des öfteren sein Wasser abschlagen. Ihr werdet euch auch, in der Rolle des 19-jährigen US-Army Soldaten Keeshon Lewis mit anderen Soldaten, zum Beispiel über Shakira und was ihr alle mit ihr anstellen möchtet, unterhalten können.

Eine gute 3D-Action-Persiflage, das Video bitte nicht zu ernst nehmen.

Quelle: Youtube

Video

Anonymität: Triumph für Tor vor Gericht

In Bezug auf das Anonymisierungsnetzwerk Tor gab es gestern ein wichtiges (und für die Anhänger erfreuliches) gerichtliches Urteil.

Am Prozess beteiligt war unter anderem Theodor Reppe, der Netzgemeinde vor allem bekannt als Besitzer der deutschen Wikileaks-Domain und darüberhinaus Tor-Admin. Gegen Reppe fand gestern vor dem Amtsgericht Jena eine Strafverhandlung statt. Der Tatvorwurf lautete: Computerbetrug - Reppe soll unter Verwendung von falschen Angaben einen Internetzugang gebucht und hierdurch einen Schaden in Höhe von 38,55 EUR verursacht haben. Einziges Beweismittel: Eine IP-Adresse, die zu den Kundendaten von Reppe führt.

Reppe jedoch gab an, nicht der Täter zu sein, und nach einer gleich zu Beginn vom Verteidiger Norman Lenz verlesenen Stellungnahme und weiteren Erklärungen Reppes mussten auch Gericht und Staatsanwaltschaft einsehen, dass Reppe nicht der Täter ist. Zu dem Verdacht kam es aufgrund des von Reppe betriebenen Tor-Servers - dieser wurde von Unbekannten missbraucht, um die betreffende Straftat zu begehen. Nun stellte sich die Frage: Störerhaftung - ja oder nein? Zwischen Gericht und Verteidigung entbrannte die Frage, ob Reppe deswegen schuldig sei, weil er die Datenübertragung für die Betrugstat ermöglicht habe.

Die Vertreter des Gerichts zeigten sich dabei Diensten wie Tor gegenüber sehr skeptisch eingestellt. Sie offenbarten “konservativ-populäre Ansichten, wonach Projekte wie Tor gesellschaftlich mehr schadeten als nutzten”, berichtet Reppe. Es fielen Argumente wie das bekannte, dass, wer nichts zu verbergen habe, sich auch nicht fürchten müsse, und ähnliche Äußerungen gegen Anonymität. Selbst der Vorwurf “Mit ihrem Server ist auch die anonyme Verbreitung von Kinderpornographie möglich!”, wurde laut. “Mit solchen Parolen könne auch das Post- oder Briefgeheimnis aufgehoben werden,” konterte Reppes Anwalt - und sprach dabei wohl vielen Datenschützern aus der Seele.

Es gab jedoch ein Happy End für Reppe und das Tor-Projekt. Am Ende siegte die Unschuldsvermutung: Weil der Tor-Server Reppes nur der Anonymisierung und Verschlüsselung dient, nicht jedoch selbst Quelle von rechtswidrigen Aktivitäten war, musste das Gericht ihn freisprechen.

TS3 Open Beta kommt

Das Entwicklerteam von TeamSpeak hat nun bekannt gegeben, dass am Samstag den 19. Dezember 2009 die erste Open Beta von Teamspeak 3 um 13:37 Uhr beginnt. Die dazu gehörigen Open Beta Clienten von TeamSpeak 3 werden um diese Zeit zum Download freigegeben…

Auf anfragen von TeamSpeak-Nutzern, gab das Team nun bekannt, dass TeamSpeak 3 mit Windows 7 und mit Windows Server 2008 vollständig kompatibel sein wird. Des Weiteren werden für den Open Beta Durchlauf, folgende Plattformen angeboten:

  • Windows (32bit und 64bit)
  • Mac OS X (Intel and PPC)
  • Linux (32bit and 64bit)

Zu diesem Zeitpunkt wird auch ein Authorized TeamSpeak Host Provider (ATHPs) angeboten, so dass Nutzer die Möglichkeit haben einen Professioneller TeamSpeak 3 Server zu mieten. Weitere Details bezüglich des angebotenen ATHPs werden im Laufe der nächsten Woche bekannt gegeben.

Quelle: teamspeak.com