Knapp ein Jahr nach der Indizierung von Manhunt 2 kommt nun die beschlagnahmung. Durch die Gefahr, dass der Titel weiter im Handel erwerblich ist veranlasste das Amtsgericht München die beschlagnahmung!
Begründet wurde das ganze aufgrund einzelner Fälle aus dem Jahr 2008, in denen trotz Indizierung der Verkauf des Titels stattfand. Begründet wurde das ganze mit diesen Amtschreiben:
@Zitat:
“Im Spielverlauf sehen sich die Protagonisten zahlreichen Opponenten gegenüber, die sich ausnahmslos als Menschen darstellen. Zudem finden sich einige Spielfiguren, die sich neutral verhalten, aber auch angegriffen werden können.”
“Aufgrund seines Inhalts ist das Computerspiel “Manhunt 2” (Playstation 2) als Schrift, die grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt, §131 Abs 1 StGB, anzusehen. Der Vertrieb verstößt gegen §131 Abs 1 Nr. 1 StGB.”